Die Förderziele der Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (SächsKRG)
Durch das Programm soll das Kulturangebot sowie die Kulturbildung in Sachsen erhalten, umstrukturiert und ausgebaut werden. Die Förderung richtet sich nur an Unternehmen aus der Branche Freizeit und hat sich dabei auf die Subbranche Kunst und Kultur spezialisiert. Fördergeber ist das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Voraussetzungen für die Förderung
Neben dem Projektvorhaben werden auch die laufenden Kosten übernommen. Es können nur Organisationen, die in Sachsen tätig sind, Fördermittel beantragen. Auslandsprojekte sind von der Förderung ausgenommen. Informationen zur Antragsstellung sowie die benötigten Formulare sind auf der Internetseite des Programms zu finden.
Das wird im Detail gefördert
Förderfähige Strukturmaßnahmen sind laut diesem Förderprogramm Maßnahmen zur nachhaltigen Veränderung von Aufgabenwahrnehmung, Organisations- oder Personalstruktur im Kulturbereich. Dazu gehören auch Personalkosten. Im Rahmen der Förderung von Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz werden Zuschüsse vergeben.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Kunst und Kultur
- Kulturelle Einrichtungen