Die Förderziele des Projekts „Förderung von langfristiger Pacht oder Grunderwerb für Zwecke des Naturschutzes“
Die Förderung unterstützt den Erwerb von Grundstücken, den Erwerb von Rechten an Grundstücken und die langfristige Pacht von Grundstücken für Zwecke des Naturschutzes. Die Förderung wird durch das Land Schleswig-Holstein finanziert.
Die Projektförderung erfolgt als Voll- oder Anteilfinanzierung.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts oder als gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben, gefördert. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zu stellen.
Das wird im Detail gefördert
Förderfähig sind der zu entrichtende Kaufpreis oder Pachtzins sowie die mit dem Kauf oder der Pacht verbundenen Notarkosten, öffentlich-rechtliche Gebühren und Steuern, Vermessungskosten und Vermittlungsgebühren.