Die Zielsetzung der Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule
Das NRW Landesprogramm Kultur und Schule fördert Vorhaben zur Verbesserung und Weiterentwicklung der kindlichen Kreativität an den Schulen in NRW. In diesem Kontext werden die Themen Kunst und Kultur fokussiert. Im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung liegt der Förderschwerpunkt.
Das NRW Landesprogramms Kultur und Schule zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen wurde vom "Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf ins Leben gerufen. Die durchschnittliche Förderhöhe im Rahmen des Programms beträgt ungefähr 3.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zwischen Schulen und künstlerischen Institutionen sowie mit einzelnen Kulturschaffenden aus NRW unterstützt. Fördermittel können nur Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragen. Nicht möglich ist eine Förderung von Projekten im Ausland durch das Programm. Der Antrag auf Fördermittel befindet sich auf der Internetseite des Ministeriums und kann bis zum 31. März auf schriftlichem Wege eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung innerhalb des NRW Landesprogramms Kultur und Schule vergibt Zuschüsse.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Kinderbildung
- Jugendbildung
- Kunst und Kultur
- Kunst und Kultur
- Kulturelle Bildung