Die Förderziele des Programms „KJP NRW“
Das Förderprogramm unterstützt Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen durch die Vergabe von Zuschüssen für Projekte im Bereich Kinder- und Jugendarbeit sowie internationale Jugendarbeit.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Projekts ab.
Voraussetzungen für die Förderung
Ausschließlich Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen können Förderanträge stellen. Der Antrag muss bis spätestens zum 1. Dezember für das folgende Kalenderjahr beim zuständigen Landschaftsverband beziehungsweise Landesjugendamt eingehen.