Die Zielsetzung der Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft (KULAP)
Den Erhalt der Kulturlandschaften in Berlin und Brandenburg, sowie die Förderung von umweltgerechten landwirtschaftlichen Produktionsverfahren möchte das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft fördern. Der Fokus der Förderung liegt in der Agrarwirtschaft, mit dem Schwerpunkt Landwirtschaft. Die Förderrichtlinie ist 2013 auf Grundlage der Verordnung des europäischen Parlaments und Rates zur Förderung der ländlichen Entwicklung durch den europäischen Landwirtschaftsfonds in Kraft getreten.
Voraussetzungen für die Förderung
Förderungsfähig sind Projektvorhaben für die Regionen Berlin und Brandenburg. Förderanträge können von allen dort tätigen Organisationen beim jeweils zuständigen Amt für Landwirtschaft gestellt werden. Auslandsprojekte werden nicht unterstützt. Das Antragsformular ist beim zuständigen Amt für Landwirtschaft einzureichen. Für Landwirte und Landwirtinnen, die ihren Betriebssitz im Land Berlin haben, ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Frankfurt/Oder zuständig.
Das wird im Detail gefördert
Es können nur Produktionskosten gefördert werden. Eine Antragstellung ist nur möglich, sofern die Förderung sich auf den Bereich ökologische Landwirtschaft bezieht. Im Rahmen der Förderung werden Zuschüsse vergeben.