Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin

Der Zweck der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin besteht in der Förderung von Jugend- und Familienarbeit in Berlin.
Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin
Obentrautstraße 55
10963 Berlin

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin

Die Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin hat sich der Förderung der Jugend- und Familienarbeit in Berlin verschrieben. Die Schwerpunkte der Förderung liegen laut Satzung in den folgenden Bereichen:

  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Schutz von Ehe und Familie
  • Demokratisches Staatswesen

Die Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin wurde im Jahr 1993 aufgrund einer parlamentarischen Initiative gegründet. Die Stiftung hat seit ihrer Gründung einen großen Anteil an der Entwicklung eines modernen und vielfältigen Jugendhilfsangebots geleistet. Die Stiftung unterstützt gemeinnützige Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ca. 5.000 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projekte von der Stiftung gefördert. Die Förderung kann nur von gemeinnützigen Organisationen beantragt werden, die im Land Berlin tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch die Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin für Projekte im Ausland ist nicht möglich.

Formulare zur Antragstellung und für Förderprojekte sind auf der Webseite der Stiftung herunterladbar.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen