Die Förderziele der Landkreis Schwäbisch Hall-Stiftung
Die Ziele der Landkreis Schwäbisch Hall-Stiftung liegen in der Förderung gemeinnütziger Projekte im Landkreis Schwäbisch Hall und in der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Ihre Förderschwerpunkte werden in ihrer Satzung wie folgt beschrieben:
- Kinder- und Jugendhilfe
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Altenhilfe
- Schutz von Ehe und Familie
- Sport
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Wissenschaft und Forschung
- Kunst und Kultur
- Denkmalschutz/-pflege
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Heimatpflege und Heimatkunde
Die Gründung der Landkreis Schwäbisch Hall-Stiftung erfolgte im Jahr 2005.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Fördermittel der Landkreis Schwäbisch Hall-Stiftung können ausschließlich für Projekte beantragt werden. Diese müssen im Landkreis Schwäbisch Hall stattfinden. Gemeinnützige Organisationen, die ein Projekt im Ausland durchführen möchten, können hierfür leider keine Förderung erhalten. Der Antrag auf Fördermittel steht auf der Homepage zur Verfügung.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung