Die Förderziele der VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim-Stiftung
Der Zweck der VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim-Stiftung besteht in der Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Bildung und Erziehung, der Kunst und Kultur, des Umwelt- und Denkmalschutzes und weiterer Themen. Grundsätzlich werden dabei laut Satzung gemeinnützige Organisationen mit den nachstehenden Themenschwerpunkten gefördert:
- Wissenschaft und Forschung
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Kunst und Kultur
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Denkmalschutz/-pflege
- Kinder- und Jugendhilfe
- Altenhilfe
- Gesundheitswesen/-pflege
- Sport
- Mildtätigkeit
Die VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim-Stiftung wurde im Jahr 2012 gegründet. Die Stiftung stellt eine finanzielle Unterstützung bis zu einer Höhe von ca. 20.000 € pro Projekt bereit.
Voraussetzungen für die Förderung
Unterstützung durch die Stiftung kann lediglich für Projektvorhaben beantragt werden. Gemeinnützige Organisationen, die Fördermittel der VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim-Stiftung erhalten wollen, müssen ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Schwäbisch Hall haben. Projekte im Ausland können keine finanzielle Unterstützung durch die Stiftung erhalten.
Der Antrag kann über ein Online-Formular auf der Website der Stiftung gestellt werden.