Die Förderziele der Sparkassenstiftung Starkenburg
Die Sparkassenstiftung Starkenburg setzt sich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke ein und hat zur Sicherstellung der nachhaltigen und qualitativen Stiftungstätigkeit die Handlungsprinzipien für Stiftungen der Sparkassen-Finanzgruppe unterzeichnet. Der Satzung sind die nachfolgenden Förderschwerpunkte zu entnehmen:
- Kunst und Kultur
- Kinder- und Jugendhilfe
- Altenhilfe
- Sport
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Heimatpflege und Heimatkunde
- Mildtätigkeit
Die Sparkassenstiftung Starkenburg hat Ihren Sitz in Heppenheim.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden nur Projekte durch die Sparkassenstiftung Starkenburg gefördert. Förderfähig sind dabei alle gemeinnützigen Organisationen, die in den folgenden Städten tätig sind:
- Abtsteinach
- Birkenau
- Fürth
- Gorxheimertal
- Grasellenbach
- Heppenheim (Bergstraße)
- Hirschhorn (Neckar)
- Lindenfels
- Mörlenbach
- Neckarsteinach
- Rimbach
- Viernheim
- Wald-Michelbach
Eine Förderung für Projekte im Ausland ist durch die Stiftung nicht möglich.
Ein Förderantrag kann jederzeit gestellt werden, muss aber mindestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht und bewilligt werden. Der Förderantrag kann auf der Stiftungswebsite heruntergeladen werden und kann per E-Mail oder Post an die Sparkassenstiftung Starkenburg gesandt werden.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Mildtätigkeit
- Bedürftige (finanzielle Unterstützung)
- Bedürftige (ideelle Unterstützung)