Die Förderziele des Programms „Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (FRL Investitionen)“
Diese Förderung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen unterstützt Investitionen zur Sanierung, Erweiterung und Ausstattung von Jugendhilfeeinrichtungen im Bundesland Sachsen.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt in den Bereichen Jugendhilfe, Infrastruktur und Soziales. Die Förderung wird in Zusammenarbeit mit dem Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz finanziert.
Es werden Projekte ab einem Betrag von 5.000 € gefördert. Es können Projektkosten bis zu einem Anteil von 70 % der Gesamtkosten durch staatliche Zuschüsse gefördert werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Für Fördermittel können sich anerkannte Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe, Städte, Gemeinden und in Ausnahmefällen private Einrichtungen in Sachsen bewerben. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Der Projektträger muss sich mit Eigenmitteln in einer Höhe von 10–20 % an den Projektkosten beteiligen. Antragsformulare können auf der Internetseite des Programms heruntergeladen werden.
Förderanträge müssen bis zum 30. November des Jahres vor Projektbeginn beim Kommunalen Sozialverband Sachsen eingereicht werden. Der Antrag muss einen Konzeptplan sowie einen Ausgaben- und Finanzierungsplan enthalten.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung „Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (FRL Investitionen)“ vergibt Zuschüsse.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Kinder- und Jugendhilfe
- Kinder- und Jugendarbeit, -sozialarbeit
- Jugendhilfeeinrichtungen