Die Zielsetzung der Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung
Die Förderung unterstützt die Gewinnung von qualifiziertem Personal für Forschung und Entwicklung in Thüringen. Die Förderung wird durch die Thüringer Aufbaubank (TAB) verwaltet. Die durchschnittliche Höhe der Förderung geträgt 200.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projektvorhaben als auch laufende Kosten gefördert. Organisationen, die ihren Sitz in Thüringen haben, können die Förderung beantragen. Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über das TAB-Online-Portal der Thüringer Aufbaubank einzureichen.
Das wird im Detail gefördert
Mit der Förderung werden Mitarbeiterkosten unterstützt. Eine Antragstellung ist nur möglich, sofern die Förderung sich auf den Bereich Lohnkosten bezieht. Die Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung (FuE-Personal Richtlinie) wird als Zuschuss gewährt.