Die Förderziele der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (RL AUK/2015)
Der Förderschwerpunkt der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (RL AUK/2015) des Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) liegt auf dem Wechsel der Nutzung als Ökologischen Vorrangfläche (EFA) und rotierenden Ackervorhaben von Schlägen. Dabei werden nur Organisationen der Agrarwirtschaft mit der Subbrache Landwirtschaft mit Fördermitteln unterstützt.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden von dem Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) nur Projekte in Sachsen gefördert, weshalb keine Förderung im Ausland möglich ist. Die Unterlagen, die für einen Antrag wichtig sind, werden auf der Webseite des Fördergebers zur Verfügung gestellt. Außerdem werden dort auch Informationen zu den Voraussetzungen, die für einen Antrag benötigt werden, bereitgestellt.
Das wird im Detail gefördert
Es können nur Produktionskosten gefördert werden. Zu beachten ist, dass sich die Förderung auf den Bereich Umweltschutz beziehen muss. Im Rahmen der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (RL AUK/2015) werden Zuschüsse vergeben.