Die Zielsetzung der Förderung der Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung (Richtlinie Gesundheit und Versorgung)
Die Förderung nach der Richtlinie Gesundheit und Versorgung unterstützt Vorhaben im Sächsischen Gesundheitswesen. Das Ziel ist die Stärkung der örtlichen Gesundheitswesens, der Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung. Der Förderschwerpunkt liegt damit im Bereich Gesundheitswesen/-pflege.
Die Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe" ist eine Initiative der "Landesdirektion Sachsen" mit Sitz in Chemnitz. Die durchschnittliche Förderhöhe beträgt 20.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projekte als auch laufende Kosten von der Landesdirektion Sachsen gefördert. Fördermittel können lediglich Organisationen, die in Sachsen tätig sind, beantragen. Ausgeschlossen ist eine Förderung von ausländischen Projekten. Die Antragstellung erfolgt formlos auf schriftlichem Wege. Die Antragsfrist für Folgeanträge ist der 31. Oktober für das kommende Jahr.
Das wird im Detail gefördert
Die antragstellende Organisation erhält von dem Förderprogramm einen Zuschuss.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Gesundheitswesen
- Bekämpfung von Krankheiten
- Stationäre Pflegedienste
- Aufklärungsarbeit