Die Förderziele des Programms „FORSTWEGR 2016“
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vergibt Zuschüsse an Projekte, die sich mit dem Ausbau oder Erhalt der forstlichen Infrastruktur in Bayern beschäftigen.
Die Höhe der Förderung ist von der Art des Programms abhängig und liegt zwischen 70 % und 90 % der förderfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Programm fördert ausschließlich Projektvorhaben von Organisationen. Fördermittel des Programms werden nur an Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Bayern haben.
Das wird im Detail gefördert
Zu den förderfähigen Projekten zählen:
- schwerlastbefahrbare Forstwege
- schwerlastbefahrbare separate Zufahrtswege
- Bau beziehungsweise Herstellung von Anlagen, Biotopen, Bauwerken und Holzlageplätzen
- naturfeste und befestigte Rückewege mit festgelegtem Erschließungsgebiet
- Grundinstandsetzung forstlicher Infrastruktur