Die Förderziele der Waisen- und Jugendstiftung Landshut
Der Zweck der Stiftung besteht in der Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in Landshut und weiterer Themen. Insbesondere soll die Unterstützung bedürftigen Vollwaisen und sozial benachteiligten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugutekommen. Dafür sollen etwa Projekte zur sozialen Integration oder im kulturellen und sozialen Bereich unterstützt werden. Grundsätzlich werden laut Satzung gemeinnützige Organisationen mit den nachstehenden Themenschwerpunkten gefördert:
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Schutz von Ehe und Familie
Voraussetzungen für die Förderung
Unterstützung durch die Waisen- und Jugendstiftung Landshut kann sowohl für Projektvorhaben als auch für laufende Kosten beantragt werden. Gemeinnützige Organisationen, wie z.B. Vereine oder Stiftungen, die Fördermittel der Waisen- und Jugendstiftung Landshut erhalten wollen, müssen ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Landshut haben. Projekte im Ausland werden nicht gefördert.
Die Stiftung akzeptiert Anfragen zu Förderanträgen über die Webseite der Stadt Landshut per Briefpost oder E-Mail sowie telefonisch.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form von finanziellen Zuwendungen.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Jugendbildung
- Kinderbildung
- Schutz von Ehe und Familie
- Familie
- Kunst und Kultur
- Benachteiligte
- Mildtätigkeit
- Bedürftige (finanzielle Unterstützung)
- Benachteiligte