Die Förderziele der PRO RETINA-Stiftung
Die PRO RETINA-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Projekte zu fördern, die sich mit dem Thema Erblindung beschäftigen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Förderung besonders im Bereich der Netzhautforschung.
Gegründet wurde die PRO RETINA-Stiftung von Betroffenen im Jahr 1996 als gemeinnützige, nicht rechtsfähige Stiftung mit einem Kapital von 170.000 DM. Seit der Gründung wurden bereits 2 Millionen € als Fördermittel zur Verfügung gestellt. Seit dem Jahr 2007 ist die PRO RETINA-Stiftung eine rechtsfähige Stiftung. Die PRO RETINA-Stiftung fördert gemeinnützige Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 50.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte von der PRO RETINA-Stiftung gefördert. Die Förderung kann bundesweit von allen gemeinnützigen Organisationen beantragt werden. Die PRO RETINA-Stiftung unterstützt zudem auch gemeinnützige Vorhaben im Ausland mit Fördermitteln.
Anträge auf Förderung unter 5.000 € können jederzeit gestellt werden. Anträge auf Förderung über 5.000 € müssen bis zum 15. Februar des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden. Anträge sind in elektronischer Form an den Stiftungsvorstand zu stellen.
Beispielprojekte der Stiftung
Förderung im Bereich der Netzhautforschung
Eines der geförderten Projekte beschäftigte sich mit dem Thema „Transplantation von Stammzell-abgeleiteten Zapfen zur Therapie retinaler Degeneration“. Die Projektförderung begann im Juli 2016 und verlief über 24 Monate. Die Fördersumme für dieses Projekt lag bei 32.200 €.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Wissenschaft
- Medizin, Gesundheitswesen
- Blinde