Die Förderziele der Possehl-Stiftung
Die Possehl-Stiftung fördert eine Vielzahl von gemeinnützigen Projekten in Lübeck. Dabei liegen die Schwerpunkte der Förderung laut Satzung in den Bereichen:
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Studentenhilfe
- Denkmalschutz/-pflege
- Heimatpflege und Heimatkunde
- Jugendhilfe
- Kunst und Kultur
- Mildtätigkeit
- Sport
- Wissenschaft und Forschung
Die seit über 100 Jahren bestehende Stiftung entscheidet über 500 Anträge im Jahr.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung kann nur von gemeinnützigen Organisationen, die in Lübeck tätig sind, beantragt werden. Ab der Bewilligung des Antrags stehen die bewilligten Mittel für maximal 18 Monate zur Verfügung.
Für die Antragstellung sollte das Formular der Stiftung verwendet werden. Der Antrag muss sowohl per E-Mail als auch unterschrieben per Post eingereicht werden. Zum Ausfüllen des Formulars am Computer wird der aktuelle Adobe Reader benötigt. Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu drei Monate dauern.
Bei einem Antrag zur Sanierung denkmalgeschützter Häuser wird zusätzlich die Genehmigung des Amtes für Denkmalpflege/Baugenehmigung benötigt.
Beispielprojekte der Stiftung
Förderung im Bereich Kunst und Kultur
Um Lübecker Kunstschaffende während der Corona-Krise 2020 zu unterstützen, hat die Possehl-Stiftung 600.000 € für das Projekt „Kulturfunke“ bereitgestellt.