Die Förderziele der Frau–Otto–Knaudt–Stiftung
Die Frau–Otto–Knaudt–Stiftung unterstützt gemeinnützige Vorhaben im sozialen Bereich, vor allem Projekte von Vereinen und Organisationen in der Stadt Essen, die die satzungsgemäßen Zwecke der Stiftung erfüllen. Laut Satzung werden vor allem Projekte in den folgenden Bereichen bezuschusst:
- Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
- Hilfe für Alte, Kranke, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Studentenhilfe
- Wohlfahrtswesen
- Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene und Aussiedler
- Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen
- Schutz von Ehe und Familie
Die Frau–Otto–Knaudt–Stiftung wurde im Jahr 1936, durch das Vermögen der Witwe Frau Otto Knaudt das der Stadt Essen durch sie hinterlassen wurde, gegründet. Über die Verwendung der Erträge und Mittel der Stiftung entscheidet heute zweimal im Jahr der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Rates der Stadt Essen.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Frau–Otto–Knaudt–Stiftung vergibt Fördermittel an als gemeinnützig anerkannte Organisationen und Vereine der Stadt Essen für Initiativen in den oben genannten Förderbereichen. Anfragen bezüglich einer Förderung können bei der Abteilung für Soziales und Wohnen der Stadt Essen gestellt werden.