Die Förderziele der Bürgerstiftung Herzebrock-Clarholz
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung sozialer, gemeinnütziger und mildtätiger Maßnahmen. In der Satzung sind folgende Förderschwerpunkte definiert:
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Sport
- Kunst und Kultur
- Denkmalschutz/-pflege
- Wohlfahrtswesen
- Gesundheitswesen/-pflege
- Kinder- und Jugendhilfe
- Altenhilfe
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Wissenschaft und Forschung
- Mildtätigkeit
Die Bürgerstiftung Herzebrock-Clarholz wurde im Jahr 2002 gegründet.
Voraussetzungen für die Förderung
Eine Förderung durch die Stiftung ist nur für Projekte möglich. Fördermittel können gemeinnützige Organisationen, die im Ort Herzebrock-Clarholz tätig sind, beantragen. Die Förderung von Projekten außerhalb Deutschlands ist ausgeschlossen.
Der Förderantrag kann der Internetseite der Stiftung entnommen werden.