Die Förderziele der Bürgerstiftung Gütersloh
Die Bürgerstiftung Gütersloh setzt sich für die Förderung von Maßnahmen aus dem sozialen, gemeinnützigen und mildtätigen Sektor ein. Der Satzung können folgende Förderschwerpunkte entnommen werden:
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Sport
- Kunst und Kultur
- Denkmalschutz/-pflege
- Wohlfahrtswesen
- Gesundheitswesen/-pflege
- Kinder- und Jugendhilfe
- Altenhilfe
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Völkerverständigung
- Wissenschaft und Forschung
- Mildtätigkeit
Die Bürgerstiftung Gütersloh wurde im Jahr 1996 gegründet und ist die erste Bürgerstiftung Deutschlands.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Beantragung von Fördermitteln ist nur für Projekte. Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt an alle gemeinnützigen Organisationen, die in Gütersloh tätig sind. Eine Förderung für Projekte im Ausland ist durch die Bürgerstiftung Gütersloh nicht möglich.
Der Förderantrag kann auf der Internetseite heruntergeladen werden.