Die Förderziele des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds
Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds unterstützt kirchliche, mildtätige und soziale Projekte, schwerpunktmäßig in Niedersachsen. Der Fokus liegt dabei auf der Unterstützung kirchlicher Einrichtungen sowie auf der Förderung von Bildungsprojekten und Angeboten für benachteiligte Menschen. Nachrangig wird außerdem der Erhalt denkmalgeschützter Kirchen und Orgeln gefördert. Auch Forschungsprojekte zur Geschichte der Klosterkammer Hannover sind förderfähig. In der Satzung sind nachfolgende Förderziele genannt:
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Religion
- Mildtätigkeit
- Denkmalschutz/-pflege
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe
- Altenhilfe
- Wissenschaft und Forschung
Die Förderzwecke wurden erstmals im Jahr 1818 beim Gründungspatent der Klosterkammer Hannover hinterlegt. Es werden sowohl evangelische als auch katholische Institutionen gefördert. Jährlich erhalten circa 200 Projekte Fördermittel, die durchschnittlich Höhe der Förderung beträgt etwa 15.000 €.
Voraussetzung für die Förderung
Durch die Stiftung werden ausschließlich Projekte gefördert. Gemeinnützige Organisationen, wie z.B. Schulen, kirchliche Einrichtungen oder Vereine können Fördermittel beantragen. Projekte müssen im Fördergebiet der Stiftung stattfinden. Dieses umfasst neben weiten Teilen Niedersachsens auch den thüringischen Landkreis Nordhausen. Eine detaillierte Übersicht der Regionen befindet sich auf der Webseite der Stiftung. Eine Förderung für Projekte im Ausland ist nicht möglich.
Der Förderantrag muss per Post eingereicht werden. Er muss neben einer Projektbeschreibung auch einen Zeitplan sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan beinhalten. Es können bis zu 50% der Gesamtkosten eines Projekts gefördert werden. Anträge bis zu einer Förderhöhe von 5.000 € werden laufend bearbeitet. Liegt die Fördersumme zwischen 5.000 und 50.000 €, wird innerhalb von drei Monaten entschieden. Bei größeren Beträgen entscheidet das Kuratorium der Stiftung zweimal jährlich; die Stichtage liegen in der Regel im März und im September.
Weitere Informationen können den Förderrichtlinien und den Allgemeinen Bedingungen für Zuwendungen entnommen werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form von finanziellen Zuwendungen. Im Bereich Religion werden katholische, evangelische und ökumenische Projekte unterstützt. Kinder und Jugendliche werden durch die Bezuschussung von Feriencamps, Schulprojekten, etc. gefördert. Im Bereich Soziales kann die Förderung z.B. Menschen ohne Ausbildung, Wohnungs- und/oder Arbeitslosen, Menschen mit Behinderung oder Geflüchteten zugutekommen.
Beispielprojekte des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds
Förderung im Bereich Religion
- Aufbau einer konfessionsübergreifenden Jugendgemeinde
- Erstellung eines Programms zur Musikpädagogik in kirchlichen Kindertagesstätten
Förderung im Bereich Denkmalschutz/-pflege
- Sanierungsarbeiten am Abthaus und Neuerrichtung eines Verbindungsgangs in der Kloster- und Domänenanlage Schinna
- Innensanierung der Liebfrauenkirche in der Kirchengemeinde Horneburg
Förderung im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Kurzfilmwettbewerb „ganz schön anders“ des Blickwechsel e.V. für Schülerinnen
- Feriencamps zur Sprachförderung
Förderung im Bereich Altenhilfe
- Aufführung des Stücks „Im weißen Rößl“ des Seniorenensembles „La Musica“
- Projekt „Theaterklinik Lingen“ für Senioren in der Klinik
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Kinderbildung
- Jugendbildung
- Denkmalschutz/-pflege
- Kirche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung
- Wissenschaft
- Sozialwissenschaften und Politologie
- Kloster