Zielsetzung der Förderung der Stiftung FamilienSinn
Die Stiftung FamilienSinn unterstützt Projekte und Maßnahmen, die die Familienfreundlichkeit in Thüringen verbessern. Dabei liegt der Förderungsschwerpunkt laut Satzung auf dem Schutz von Ehe und Familie. Die Stiftung wurde 2005 im Rahmen des Thüringer Familienfördergesetzes errichtet und setzt sich für die nachhaltige Sicherung der Familienbildung und -förderung ein.Förderbedingungen der Stiftung FamilienSinn
Die Stiftung fördert ausschließlich Projektvorhaben. Fördermittel können von gemeinnützigen Organisationen, wie z. B. gAGs, gGmbHs oder gemeinnützige e.V.s, die in Thüringen tätig sind, beantragt werden. Die Förderung von Auslandsprojekten ist nicht möglich. Informationen und Formulare zu Förderanträgen sind auf der Internetseite der Stiftung zu finden.
Projekte im Ausland möglich?
Nein