Die Förderziele der Kulturstiftung des Bundes
Die Kulturstiftung des Bundes untersützt Kulturschaffende in Deutschland in allen Sparten der Kunst und Kultur mit Projektförderungen z. B. für Veranstaltungen und Symposien und speziellen Programmen zur internationalen Vernetzung und zum Kulturaustausch.
- Kunst und Kultur
- Völkerverständigung
Die Kulturstiftung des Bundes wurde 2002 gegründet. Neben der Projektförderung entwickelt sie auch eigene Programme.
Voraussetzungen für die Förderung
Förderfähig sind gemeinnützige Projekte Kulturschaffender in Deutschland gemeinsam mit Institutionen im In- oder Ausland in den Sparten Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur und Neue Medien. Das kann eine künstlerische Produktion sein oder eine Veranstaltungsreihe wie Ausstellungen, Symposien und Aufführungen. Als internationales Projekt wird eine Kooperation mit mindestens einem Träger verstanden, der seinen Sitz im Ausland hat oder eine Veranstaltung im Ausland. Der Finanzplan muss einen Anteil an Eigen- oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten enthalten. Die Förderrichtlinien sind auf der Webseite der Kulturstiftung explizit ausgeführt. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Formular. Es gibt außerdem eine Online-Beratung zur Antragstellung. Projektmittel werden zweimal im Jahr vergeben mit Deadlines im Januar und Juli.