Die Förderziele der
Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein
Die Stiftung engagiert sich in in der Entschuldungshilfe und anderen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung Straffälliger sowie in der Projektfinanzierung. Auch der Täter-Opfer-Ausgleich wird von der Stiftung gefördert um eine reibungslose Opferentschädigung zu ermöglichen. Förderschwerpunkte sind somit
- Fürsorge für verschuldete Straffällige
- Täter-Opfer-Ausgleich.
Die Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein wurde im Jahr 1982 gegründet. Das Land Schleswig-Holstein ist der Kapitalgeber.
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert werden gemeinnützige Träger die in der Straffälligenhilfe tätig sind, ebenso wie straffällige Einzelpersonen. Gemeinnützige Organisationen, die Fördermittel der Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein erhalten wollen, müssen ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Bundesland Schleswig-Holstein haben. Wenn es der Resozialisierung der Straffälligen dient können in die Förderung auch die Angehörigen einer straffälligen Person mit einbezogen werden. Förderung können nur diejenigen Personen bekommen bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese in der Zukunft ein straftatenfreies Leben führen werden. Es gilt vor Inanspruchnahme von Hilfen zu prüfen, ob eine Übernahme durch einen anderen sozialen Träger ausgeschlossen ist. Vollständige Anträge sind im Beratungszentrum der Geschäftsstelle zu erhalten.
Die Stiftung akzeptiert Anfragen zu Förderanträgen per Briefpost oder E-Mail sowie telefonisch.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder Darlehen. Ebenso können Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen übernommen werden. Im Einzelfall werden auch Bürgschaften übernommen.
Beispielprojekte der
Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein
- Stiftungspreis „Arbeit für Straffällige 2015“ - Eigenprojekt
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Opfer von Straftaten
- Opfer von Straftaten
- Fürsorge für Strafgefangene
- Entschuldungshilfen