Die Förderziele der Stiftung Lebenshilfe Osterholz
Die Stiftung der Lebenshilfe Osterholz unterstützt mit ihren Fördermitteln Maßnahmen und Projektvorhaben des Vereins Lebenshilfe Osterholz und seiner Tochterunternehmen, die Menschen jeden Alters mit psychischen und physischen Behinderungen unterstützen. Dabei sind Stärkung der Selbstbestimmtheit und gesellschaftliche Teilhabe Kernaspekte der Förderziele. Die Schwerpunkte der Förderung liegen somit auf:
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Mildtätigkeit
Die 1971 gegründete Kreisvereinigung Osterholz e.V. errichtete 2008 die Stiftung der Lebenshilfe Osterholz.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Stiftung der Lebenshilfe Osterholz fördert ausschließlich Projekte. Laut ihrer Satzung sind nur gemeinnützige Organisationen (wie eingetragene Vereine und gGmbHs) aus dem Landkreis Osterholz antragsberechtigt. Projekte im Ausland sind nicht förderfähig.
Das wird im Detail gefördert
Die Stiftung fördert unterschiedliche Maßnahmen, wie beispielsweise:
- Bildungs- und Freizeitmaßnahmen
- Kontakt- und Beratungsangebote
- Eltern- und Angehörigenarbeit
- Ausbildungsangebote für ehrenamtliche Helfer
- Bau und Instandhaltung von Einrichtungen
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung