Die Förderziele der Wenger-Stiftung für Denkmalpflege
Die Wenger-Stiftung für Denkmalpflege hat sich der Restaurierung und dem Erhalt kultureller Denkmäler in Niedersachsen verschrieben. Förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen an Kirchen, Schlössern, Herren- und Bürgerhäusern, technischen Denkmälern, Stadtmauern, Grabdenkmälern sowie Gärten und Parks. Ein räumlicher Fokus liegt dabei auf der Landeshauptstadt Hannover.
Die Wenger-Stiftung für Denkmalpflege wurde 1997 von Fritz Wenger in Düsseldorf ins Leben gerufen.
Voraussetzungen für die Förderung
Fördermittel können von gemeinnützigen Organisationen, kirchlichen Gemeinden und Kommunen beantragt werden und müssen für Vorhaben in Niedersachsen verwendet werden.
Der Förderantrag muss vor Beginn des Projektes schriftlich bei der Stiftung eingereicht werden. Der Antrag muss neben einer Projektbeschreibung auch einen Zeit- und Finanzierungsplan sowie einen Kostenvoranschlag beinhalten. Außerdem müssen Pläne und Abbildungen in erforderlichem Maße sowie Gutachten und Stellungnahmen beigefügt werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung Erfolgt in Form von finanziellen Zuwendungen sowohl für Baumaßnahmen als auch für bauhistorische Untersuchungen oder denkmalpflegerische Dokumentationen.
Beispielprojekte der Wenger-Stiftung für Denkmalpflege
- Sanierung des GLOBE-Filmtheaters, ein ehemaliges Kino der Britischen Streitkräfte in Oldenburg
- Statische Sanierung der Gewölbe der ev.-luth. Kirche St. Dionysius, Lindhorst
- Erhaltung des Gartenfriedhofs in Hannover