Die Förderziele der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen fördert Projekte, die sich für Opfer von Straftaten einsetzen. Unterstützt werden Hilfsangebote und Schutzmaßnahmen in Niedersachsen, wie etwa Notrufe, Betreuungs- und Stabilisierungsangebote, Traumatherapien oder Ausgleichsmaßnahmen für materielle und immaterielle Schäden. Auch der Betrieb von Schutzeinrichtungen und Netzwerken der Opferhilfe ist förderfähig.
In der Regel werden Projekte anteilig finanziert. In Ausnahmefällen ist eine Komplettfinanzierung möglich. Neben der Projektfinanzierung sind auch Anschubfinanzierungen bei Gründungen oder die Gewährung von Überbrückungshilfen denkbar.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung erfolgt sowohl für Projekte als auch für laufende Kosten. Fördermittel können von gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen wie Vereinen oder von öffentlichen Einrichtungen beantragt werden, die Ihren Sitz in Niedersachsen haben. Die Mindestförderhöhe liegt bei 1.000 €; maximal werden 100.000 € gefördert.
Anträge auf Förderung müssen mindestens drei Monate vor Projektbeginn bei der Stiftung eingereicht werden. Das Antragsformular kann auf der Webseite der Stiftung heruntergeladen werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines finanziellen Zuschusses gewährt.