Stiftung Kulturelle Jugendarbeit

Die Stiftung Kulturelle Jugendarbeit fördert Projekte, die sich der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg widmen.
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
c/o Stiftung kulturelle Jugendarbeit (Ref. 53)
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Stiftung Kulturelle Jugendarbeit

Die Stiftung Kulturelle Jugendarbeit fördert gemeinnützige Projekte, die sich der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen widmen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf Kunst und Kultur. Die Stiftung konzentriert sich vor allem auf die Förderung von innovativen Einzelprojekten, die die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen vor Ort unterstützen.

Die Stiftung Kulturelle Jugendarbeit wurde im Jahr 2000 gegründet. Die Stiftung will insbesondere die Kreativität von Kindern und Jugendlichen fördern. Gemeinnützige Projekte werden durch die Stiftung bis zu einer Höhe von 4.000 € unterstützt.

Voraussetzungen für die Förderung

Anträge auf Unterstützung durch die Stiftung können nur für Projekte gestellt werden. Die Projektlaufzeit muss mindestens ein halbes Jahr betragen. Es können nur Projekte unterstützt werden, die eindeutig von erzieherischer Bedeutung für Kinder und Jugendliche sind. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von gemeinnützigen Organisationen wie z. B. Kunst- oder Musikschulen, öffentliche und private Schulen oder Jugendorganisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben. Durch die Stiftung Kulturelle Jugendarbeit werden keine Projekte im Ausland unterstützt.

Das Online-Formular für den Förderantrag kann auf der Webseite der Stiftung heruntergeladen werden und muss per Post an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg gesendet werden. Beim Antrag auf die Projektförderung wird eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Schätzung der voraussichtlichen Einnahmen und ein Kosten- und Finanzierungsplan gefordert.

Das wird im Detail gefördert

Alle Kosten, die im Rahmen eines Projektes anfallen, sind förderfähig. Personalkosten dürfen einen Betrag von 1.050 € pro Einzelprojekt nicht übersteigen.

Beispielprojekte der Stiftung Kulturelle Jugendarbeit

  • Erwerb von vier großen Einrädern für das Kolleg St. Blasien
  • 22 Kreative Energiesparprojekte an Schulen in Baden-Württemberg
  • Projekt „Museumsforscher“ des sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Theodor-Heuss-Schule

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

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Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung