Die Förderziele der Stiftung des Landkreises Rosenheim für Menschen mit Behinderung
Die Stiftung des Landkreises Rosenheim für Menschen mit Behinderung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebenssituation behinderter Menschen in der Stadt und im Landkreis Rosenheim zu verbessern. So sollen zum einen behinderte Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützt und zum anderen zur gesellschaftlichen Integration behinderter Menschen beigetragen werden. Grundsätzlich werden laut Satzung folgende Themenschwerpunkte gefördert:
- Behindertenhilfe
- Mildtätigkeit
Die Stiftung des Landkreises Rosenheim für Menschen mit Behinderung wurde im Jahr 1998 gegründet. Alle in der Stiftung arbeitenden Personen haben entweder selbst eine Behinderung oder sind seit längerer Zeit in der Behindertenarbeit aktiv.
Voraussetzungen für die Förderung
Unterstützung durch die Stiftung kann ausschließlich für Projektvorhaben beantragt werden. Gemeinnützige Organisationen, die Fördermittel der Stiftung erhalten möchten, müssen ihren Tätigkeitsschwerpunkt in der Stadt oder im Landkreis Rosenheim haben. Projekte im Ausland können keine Unterstützung erhalten.
Anfragen zu Förderanträgen sollten an die Geschäftsstelle der Stiftung oder an ein Mitglied des Stiftungsrates gerichtet werden. Die Stiftung stellt auf ihrer Webseite einen Fragebogen zur Antragstellung als PDF-Dokument zur Verfügung.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form von finanziellen Zuwendungen.
Beispielprojekte der Stiftung des Landkreises Rosenheim für Menschen mit Behinderung
- Webauftrit „Rosenheim Mobil“ - Wegweiser für Menschen mit Behinderung im Stadt- und Landkreis Rosenheim
- Anschaffung von zwei schwimmfähigen Strandrollstühlen und Errichtung eines barrierefreien Umkleidehäuschens als Ergänzung des behindertenfreundlichen Wanderwegs rund um den Luegsteinsee
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung
- Mildtätigkeit
- Behinderung