Die Förderziele des Neuen Oldenburgischen Fonds
Das Ziel der Stiftung ist die Förderung von Einrichtungen, die geistig, körperlich und seelisch behinderte Menschen in unserer Gesellschaft unterstützen. Entsprechend liegen die Förderschwerpunkte auf folgenden Gebieten:
- Altenhilfe
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Mildtätigkeit
Im Jahr 1981 ist der Fonds aus wirtschaftlichen Gründen aus neun verschiedenen Kleinstiftungen zusammengelegt worden.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Stiftung fördert ausschließlich Projekte. Förderungen können von allen gemeinnützigen Organisationen (wie z. B. gAGs, gGmbHs oder Vereinen), die in Oldenburg tätig sind, beantragt werden. Ein Antrag auf Förderung für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Bei Interesse kann Kontakt über den Bezirksverband Oldenburg aufgenommen werden. Dieser kann nähere Informationen über den Förderantrag bereitstellen.
Das wird im Detail gefördert
Prinzipiell können alle Maßnahmen, die dem Förderzweck dienen, unterstützt werden.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung
- Mildtätigkeit
- Geistig Kranke
- Körperlich Kranke
- Seelisch Kranke