Die Förderziele der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin
Die Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin hat sich der Förderung der Jugend- und Familienarbeit in Berlin verschrieben. Die Schwerpunkte der Förderung liegen laut Satzung in den folgenden Bereichen:
- Kinder- und Jugendhilfe
- Schutz von Ehe und Familie
- Demokratisches Staatswesen
Die Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin wurde im Jahr 1993 aufgrund einer parlamentarischen Initiative gegründet. Die Stiftung hat seit ihrer Gründung einen großen Anteil an der Entwicklung eines modernen und vielfältigen Jugendhilfsangebots geleistet. Die Stiftung unterstützt gemeinnützige Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ca. 5.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte von der Stiftung gefördert. Die Förderung kann nur von gemeinnützigen Organisationen beantragt werden, die im Land Berlin tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch die Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin für Projekte im Ausland ist nicht möglich.
Formulare zur Antragstellung und für Förderprojekte sind auf der Webseite der Stiftung herunterladbar.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Schutz von Ehe und Familie
- Familie