Die Förderziele der Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung
Das Ziel der Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung ist die Unterstützung von blinden Menschen und Menschen mit einer schweren Sehbehinderung im Regierungsbezirk Braunschweig. Ihr Förderschwerpunkt liegt gemäß Satzung auf der Behindertenhilfe und Mildtätigkeit.
Die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung ging 1962 aus dem Herzog-Wilhelm-Blindenasyl und der Blindenerziehungsanstalt hervor. Ihr Name wurde in Erinnerung an Herzog Wilhelm zu Braunschweig und Lüneburg gewählt. Heutzutage fördert die Stiftung Projekte und Einzelpersonen.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Fördermittel der Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung können für Projekte eingesetzt werden. Diese müssen im Regierungsbezirk Braunschweig stattfinden. Gemeinnützige Organisationen (wie z.B. gAGs oder gemeinnützige Vereine), die ein Projekt im Ausland planen, können keine Fördergelder erhalten. Anträge können ohne spezielle Form bei der Direktion eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Stiftung kann unterschiedliche Maßnahmen fördern. Beispielsweise:
- Veranstaltungen, Ausflüge, Kulturbesuche
- Anschaffung technischer und elektronischer Hilfsmittel zur privaten Nutzung
- Anschaffung von Sportgeräten
- Förderung von Wohnmöglichkeiten
- und vieles mehr
Beispielprojekte der Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung
Förderung im Bereich Behindertenhilfe
- Finanzierung der Ausrüstung der Braunschweiger Stadtbahnen mit einem sprachgesteuerten Leitsystem zur Fahrgastinformation für Blinde und Sehbehinderte
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung
- Blinde
- Sehbehinderung
- Mildtätigkeit
- Blinde
- Sehbehinderung