Die Förderziele der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland
Die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland fördert gemeinnützige Arbeit der Kolpingsfamilien, der Diözesanverbände und des Kolpingwerkes und initiiert die Gründung unselbstständiger Stiftungen innerhalb des Kolpingwerkes. Die Stiftung unterstützt laut Satzung die Förderung folgender Bereiche:
- Kinder- und Jugendhilfe
- Schutz von Ehe und Familie
- Altenhilfe
- Mildtätigkeit
- Völkerverständigung
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Kunst und Kultur
- Sport
- Wohlfahrtswesen
- Traditionelles Brauchtum/ Karneval
- Entwicklungszusammenarbeit
Der am 8. Dezember 1813 in Kerpen bei Köln geborene Adolph Kolping ist Begründer des Kolpingwerkes. Er wurde von Papst Johannes Paul II. am 27. Oktober 1991 selig gesprochen. Die Stiftung wurde am 26. Januar 2002 in seinem Andenken gegründet.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk übernimmt die Kosten für geeignete Projekte. Die Stiftung fördert generell Untergliederungen des Kolpingwerkes in ganz Deutschland. Projekte im Ausland werden zunächst nicht berücksichtigt. Der Förderantrag kann per E-Mail eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Stiftung fördert prinzipiell alle Maßnahmen, die zur Umsetzung eines geeigneten Projektes nötig sind.
Beispielprojekte der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland
Förderung im Bereich Kinder- und Jugendhilfe
- DV München und Freising: Zeltlager für junge Erwachsene
- DV Limburg: Treffen mit jungen Muslimen zum Austausch über die Religionen
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Schutz von Ehe und Familie
- Familie